Deutscher Bundestag

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der deutsche Bundestag (BT) ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Das Parlament wird alle 4 Jahre (Legislaturperiode) neu gewählt.

Vom Bundestag beschlossene Gesetze benötigen die Mitwirkung des Bundesrates, damit sie nicht scheitern. Nach dem erfolgten Beschluss werden diese mit Unterzeichnung des *der Bundespräsident*in veröffentlicht und damit rechtsgültig.

Steuergesetze sind üblicher Weise zustimmungspflichtig durch den Bundesrat (vgl. dort).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten