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Der Bundesrat (BR) ist die parlamentarische Vertretung der Länder auf Bundesebene. Die Länder wirken dort bei der Gesetzgebung – unter anderem zu Steuern – mit.

Bei den Steuergesetzen handelt es sich um zustimmungspflichtige Gesetze (Zustimmungsgesetze). Sofern der Bundesrat einem Gesetz die Zustimmung verweigert, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden, in dem ein Kompromissvorschlag erarbeitet wird. Bei fehlender Zustimmung ist das Gesetzgebungsverfahren gescheitert.

Gesetze, bei denen keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, (Einspruchsgesetze) werden durch den Bundesrat gebilligt. Diese können dennoch scheitern, wenn der Bundestag den Einspruch des Bundesrates nicht mit gleicher Mehrheit zurückweist.

Diese Gesetze über Steuern sind in der Regel zustimmungspflichtig, da diese die Einnahmenseite die Kommunen oder Länder beeinflussen bzw. durch die Landesfinanzbehörden verwaltet werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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