elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2022 von allen Vertragsärzten, Vertragszahnärzten und Vertragskrankenhäusern anzuwenden und ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend. Sie gilt nicht für privat Versicherte und Krankmeldungen aus dem Ausland. Die eAU ersetzt den „gelben Schein“.

Durch die eAU erhält der Arbeitgeber keine Bescheinigung des Arztes mehr über Krankmeldungen. Diese müssen nun – über die Lohnabrechnung – von den Krankenkassen abgerufen werden.

vgl. unser Blogbeitrag: eAU – die elektronische Krankmeldung ab Januar 2023


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Stipendiatin (1)
über plietsch!

Alumni-Treffen bei plietsch!

Unsere aktuelle Stipendiatin Im Rahmen des Deutschlandstipendiums unterstützen wir auch im Förderjahr 2025/2026 wieder begabte und leistungsstarke Studierende der Leuphana Universität Lüneburg – ein Anliegen,

Mitarbeitervorstellung Stefanie
über plietsch!

Stefanie

Unsere Mitarbeitervorstellung im Oktober Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.11.2024 Berufserfahrung und Qualifikation Steuerfachangestellte Welche Aufgaben nimmst du bei plietsch! wahr? Buchhaltung, Gewinnermittlungen