Kapitalertragsteuer

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Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommensteuer, die gemäß § 44 EStG ➚ als Quellensteuer durch den Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und für den Gläubiger an das Finanzamt angeführt wird. Die KapESt hat üblicherweise eine abgeltende Wirkung.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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