Mitunternehmer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Mitunternehmerschaft (MU) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der den Zusammenschluss mehrerer Personen einer Personengesellschaft zur Erzielung von gemeinsamen Einkünften bezeichnet. Diese werden von den Gesellschaftern und nicht durch die Gesellschaft versteuert. Die Mitunternehmer führen die Geschäfte der Personengesellschaft deswegen auf eigene Gefahr und Rechnung und werden daher gesetzlich behandelt wie ein Einzelunternehmer. Die Art der Mitunternehnmerschaft bestimmt die Art der Einküfte für die jeweiligen Gesellschafter.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Genossenschaft
Aktuelles

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeitende

Wie eine Genossenschaft den Generationswechsel ermöglichen kann Was passiert mit einem Unternehmen, wenn sich kein einzelner Nachfolger findet? Diese Frage stellt sich für viele Unternehmerinnen