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Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ist die Kurzbezeichnung für die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, kurz auch „Pflege-Buchführungsverordnung“ genannt. Sie regelt die Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben.