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Pan Par Pas Pau

Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine PartG hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam freiberuflich tätig sind. Es gelten die Vorschriften des PartGG ➚.

Die PartG wird durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

(vgl. auch PartG mbB)

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