Steuerfahndung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Steuerfahndung (Steufa) wird durchgeführt, wenn es einen Verdacht auf ein Steuervergehen (Steuerhinterziehung) gibt. Es werden Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten untersucht.

Nach § 208 AO hat die Steuerfahndung folgende Aufgaben:

  • die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Betriebsprüfung
Aktuelles

Risiken einer Betriebsprüfung

Was Selbstständige wissen müssen Das Finanzamt kündigt an, die Bücher zu prüfen – und plötzlich steht das gesamte Lebenswerk auf dem Prüfstand. Für viele Selbstständige

Aktuelles

Kosten der Buchhaltung senken

Sie möchten die Kosten Ihrer monatlichen Buchhaltung senken, ohne auf Qualität und Sorgfalt zu verzichten? Als Ihr digitaler Steuerberater begleiten wir Sie auf dem Weg