Steuerhinterziehung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO ➚) liegt vor, wenn durch bewusstes Handeln bzw. Unterlassen Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe festgesetzt werden. Die Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Zur möglichen Straffreiheit vgl. Selbstanzeige und zur Ordnungswidrigkeit leichtfertige Steuerverkürzung

Einige der bekanntesten Fälle von Steuerhinterziehungen werden durch Financescout24 ➚ und die BZ Berlin ➚ aufgeführt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Kauf auf Rechnung
Aktuelles

Kauf auf Rechnung

Risiko Schuldenfalle für Unternehmer? Warum ist „Kauf auf Rechnung“ so beliebt? Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sowohl bei

Unternehmensnachfolge
Aktuelles

Unternehmensnachfolge

Wie Sie den richtigen Nachfolger finden – Fortsetzung unseres Leitfadens In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir bereits die grundlegenden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge behandelt. Wenn Sie