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Ein Verspätungszuschlag (VZ) ist eine finanzielle Sanktion, die in einigen Ländern, wie Deutschland, bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen oder verspäteter Zahlung von Steuern erhoben wird. Dieser Zuschlag soll die pünktliche Einreichung von Steuererklärungen und Zahlungen fördern und kann je nach Höhe des verspäteten Betrags und der Dauer der Verspätung variieren.
Alternative Bedeutungen:
- VerspätungszuschlagGem. § 152 AO ↗ wird ein Verspätungszuschlag (VZ) erhoben, wenn einer Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht oder erst verspätet nachgekommen wird. Der Verspätungszuschlag beträgt je Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 10 €/ Monat. Bei Jahreserklärungen (z.B. Umsatzsteuer und Einkommensteuer) beträgt der Verspätungszuschlag jedoch mindestens 25 €/Monat. Diese Regelung wurde in 2017 eingeführt und die Festsetzung ist nunmehr auch verpflichtend und nicht mehr abhängig vom Ermessen. In der Folge kommt es regelmäßig zu Fällen, in denen die Verspätungszuschläge die festgesetzte Steuer übersteigen. Vergleiche auch: Säumniszuschlag (SZ)