Ausländische Lager bei Händlern
Der Onlinehandel über Plattformen wie Amazon bietet enorme Wachstumschancen. Gleichzeitig birgt er jedoch auch erhebliche steuerliche Risiken, die vielen Unternehmern nicht bewusst sind. Insbesondere die Nutzung ausländischer Amazon-Lager kann schnell zu einer sogenannten „Steuerfalle“ werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche steuerlichen Konsequenzen drohen und wie Sie sich als Unternehmer rechtssicher aufstellen.
Amazon-Fulfillment: Komfort mit steuerlichen Nebenwirkungen
Viele Händler nutzen Programme wie „Fulfillment by Amazon“ (FBA), bei denen Amazon die Lagerung, Verpackung und den Versand der Waren übernimmt. Was zunächst nach einer effizienten Lösung klingt, hat jedoch eine entscheidende Besonderheit:
Amazon lagert Waren häufig grenzüberschreitend in verschiedenen EU-Ländern. Für Unternehmer bedeutet das: Sie verlieren die Kontrolle darüber, in welchem Land sich ihre Waren physisch befinden.
Begründung einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht
Sobald sich Ihre Waren in einem ausländischen Lager befinden, kann dies eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht im jeweiligen Land auslösen.
Warum ist das problematisch?
Die Lagerung von Waren im Ausland führt in vielen Fällen zu:
- einer umsatzsteuerlichen Betriebsstätte oder zumindest
- einer steuerlichen Registrierungspflicht im jeweiligen EU-Mitgliedstaat
Das gilt unabhängig davon, ob Sie aktiv entschieden haben, Ihre Ware dort zu lagern.
Typische betroffene Länder
Häufig werden Waren durch Amazon in folgenden Ländern gelagert:
- Polen
- Tschechien
- Frankreich
- Spanien
- Italien
Gerade Programme wie „Pan-EU“ oder „Central Europe Programme“ erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Ware durch Amazon in ausländische Lager in mehreren Ländern verteilt wird.
Steuerliche Konsequenzen der ausländischen Lager im Überblick
Die Nutzung der ausländischen Lager durch Amazon kann folgende Pflichten auslösen:
1. Umsatzsteuerregistrierung im Ausland
Sie müssen sich in jedem einzelnen betroffenen Land steuerlich registrieren lassen.
2. Abgabe von Steuererklärungen
Regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen sind in allen Lagerländern erforderlich.
3. Dokumentationspflichten
Sie müssen Warenbewegungen zwischen den Lägern lückenlos dokumentieren (z. B. innergemeinschaftliche Verbringungen). Auch diese Warenbewegungen müssen in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen berücksichtigt werden.
4. Risiko von Steuernachzahlungen
Bei Nichtbeachtung drohen hohe Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder
OSS-Verfahren: Keine Lösung für ausländische Warenlager
Das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht zwar die Besteuerung von grenzüberschreitenden Verkäufen an Privatkunden innerhalb der EU. Es gilt jedoch:
👉 OSS deckt nicht die Lagerung von Waren im Ausland ab.
Das bedeutet: Selbst wenn Sie OSS nutzen, kann weiterhin eine Registrierungspflicht im Ausland bestehen.
Praxisbeispiel
Ein deutscher Onlinehändler nutzt Amazon FBA. Ohne sein aktives Zutun wird ein Teil seiner Ware in ein polnisches Lager verbracht.
Folge:
- Der Händler muss sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren
- Er muss innergemeinschaftliche Verbringungen melden
- Zusätzlich sind polnische Umsatzsteuererklärungen abzugeben
- Die Umsätze aus dem polnischen Lager müssen nach polnischen Vorschriften verbucht und erklärt werden
Unterlässt er dies, drohen empfindliche Sanktionen.
Handlungsempfehlungen für Unternehmer
Um steuerliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Transparenz über Lagerorte schaffen
Prüfen Sie regelmäßig die Lagerberichte in Ihrem Amazon-Account.
2. Programme bewusst auswählen
Vermeiden Sie ungewollte Teilnahme an Pan-EU-Programmen.
3. Steuerliche Registrierung prüfen
Klären Sie frühzeitig, in welchen Ländern eine Registrierung erforderlich ist.
4. Steuerberater einbinden
Sie benötigen in jedem Lagerland einen eigenen Steuerberater, der von Ihrem deutschen Steuerberater koordiniert werden sollte. Binden Sie Ihren Steuerberater rechtzeitig in diese Prozesse ein, um Probleme zu vermeiden.
5. Prozesse dokumentieren
Sorgen Sie für eine saubere und nachvollziehbare Dokumentation aller Warenbewegungen.
Fazit
Die Nutzung von Amazon-Fulfillment kann schnell zur Steuerfalle werden, wenn ausländische Lager ins Spiel kommen. Unternehmer sollten sich der Risiken bewusst sein und proaktiv handeln, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Eine frühzeitige Analyse und professionelle Beratung sind entscheidend, um Compliance sicherzustellen und unnötige Kosten zu vermeiden.

