Umsatzsteuer: Versandhandelsregelung ab 01.07.

Umsatzsteuer: Versandhandelsregelung ab 01.07.

Zum 1. Juli 2021 ändert sich das europäische Umsatzsteuerrecht für Versandhändler. In der Folge kommt es unter anderem zu folgenden Änderungen (insbesondere für Versandhandelsunternehmen):

  • die bisherigen – je Mitgliedsstaat unterschiedlichen – Lieferschwellen werden abgeschafft
  • die Steuerpflicht bei Lieferungen an Endkunden liegt nun nicht mehr im Abgangsland, sondern im Empfängerland
    • eine Ausnahme greift bei Gesamtumsätzen unter 10.000 € p.a.
  • die Umsatzsteuerpflichten werden über den sogenannten EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) im Sitzstaat gegenüber allen anderen EU-Ländern erklärt
  • der EU-OSS wird auch auf Dienstleistungen ausgeweitet
  • die Erklärung zum EU-OSS ist bis zum Ende des Folgemonats abzugeben
  • elektronische Plattformen (wie z.B. Amazon) werden Teil der Leistungskette im umsatzsteuerlichen Reihengeschäft

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