Zum 1. Juli 2021 ändert sich das europäische Umsatzsteuerrecht für Versandhändler. In der Folge kommt es unter anderem zu folgenden Änderungen (insbesondere für Versandhandelsunternehmen):
- die bisherigen – je Mitgliedsstaat unterschiedlichen – Lieferschwellen werden abgeschafft
- die Steuerpflicht bei Lieferungen an Endkunden liegt nun nicht mehr im Abgangsland, sondern im Empfängerland
- eine Ausnahme greift bei Gesamtumsätzen unter 10.000 € p.a.
- die Umsatzsteuerpflichten werden über den sogenannten EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) im Sitzstaat gegenüber allen anderen EU-Ländern erklärt
- der EU-OSS wird auch auf Dienstleistungen ausgeweitet
- die Erklärung zum EU-OSS ist bis zum Ende des Folgemonats abzugeben
- elektronische Plattformen (wie z.B. Amazon) werden Teil der Leistungskette im umsatzsteuerlichen Reihengeschäft