Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Verletzten/Erkrankten sowie ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Holz und Metall verarbeitende Betriebe und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

(Vergleiche auch Bghm.de➚)

« Zurück zum Steuerlexikon

Aktuelle Beiträge