Unfallversicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Unfallversicherung (UV) als Teil der Sozialversicherung und soll Versicherte mit geeigneten Mitteln im Falle von Gesundheitsschäden finanziell unterstützen oder entschädigen. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII ➚) unterschieden. Die gesetzliche Unfallversicherungist eine Pflichtversicherung und wird als einmaliger Geldbetrag oder Unfallrente im Versicherungsfall ausgezahlt.Sie finanziert sich durch die Beiträge der Arbeitgeber. Private Unfallversicherungen können zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden, um auch weitere Risiken abzudecken bzw. höhere Versicherungsleistungen zu erhalten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –