Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

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Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) übernimmt die Beratung und Vorbereitung für andere Bundesministerien in Hinblick auf die klassischen Bereiche des Rechts wie beispielsweise:

  • das Bürgerliche Recht
  • das Handels- und Gesellschaftsrecht
  • das Strafrecht
  • das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht
  • das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte u.ä.

Vergleiche auch www.bmjv.de  


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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