Digitalsteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Ursprünglich sollte im Rahmen der BEPS-Maßnahmen für die digitale Wirtschaft eine Anpassung der Betriebsstätten-Regelungen erfolgen. Da zwischenzeitlich sämtliche Unternehmen auch digital sind, wurde von einer Sonderregelung abgesehen. Stattdessen soll über die allgemeine Anpassung der Betriebsstätten-Regelungen eine Berücksichtigung erfolgen. (Vgl. Information des BMF ➚)

Stattdessen haben nun einige Länder damit begonnen, eine sogenannte Digitalsteuer einzuführen. Mangels lokaler Betriebsgewinne wird z.B. in Österreich eine Steuer auf digitale Werbeerlöse erhoben. Dies sollte steuersystematisch bei einer nur vorübergehenden Lösung bleiben, da diese Form der Erhebung letztlich zu einer Doppelbesteuerung führen kann.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktivrente
Aktuelles

Ist die Aktivrente verfassungswidrig?

Das Kabinett aus Union und SPD hat die Aktivrente auf den Weg gebracht. Bundesfinanzminister Klingbeil verspricht sich davon „Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland,“ wie

Betriebsprüfung
Aktuelles

Risiken einer Betriebsprüfung

Was Selbstständige wissen müssen Das Finanzamt kündigt an, die Bücher zu prüfen – und plötzlich steht das gesamte Lebenswerk auf dem Prüfstand. Für viele Selbstständige