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Die Familienkasse (FK) gehört zur Bundesagentur für Arbeit und ist eine dem Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) unterstellte Finanzbehörde. Sie kümmert sich um alles rund um das Thema Kindergeld und Kinderzuschlag: Anträge prüfen, bewilligen und auszahlen gemäß des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. Bundeskindergeldgesetzes (BKGG).