Handwerkskammer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Handwerkskammern (HWK) sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die die Interessen des Handwerks als Berufsstand in der jeweiligen Region vertreten. Jeder der einen Handwerksbetrieb gründet, muss Mitglied in der örtlich zuständigen Handwerkskammer werden. Es handelt sich um eine organisierte Selbstverwaltungseinrichtung, die sich zum Beispiel um Berufsausbildungen und weitere kooperative Entwicklungen im Handwerksbereich kümmert.

Für nichthandwerkliche Betriebsteile ist Doppelmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten