Hauptversammlung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Hauptversammlung (HV) gehört neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zu einem der verpflichtenden Organe einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Sie gilt als Versammlung der Anteilseigner und findet mindestens einmal jährlich statt. Bei der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen über das Unternehmen getroffen (z.B. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Satzungsänderungen o.ä.)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Jubiläum bei plietsch!
über plietsch!

Jubiläum bei plietsch! 3 x 5 Jahre

In diesem Jahr dürfen wir gleich drei Jubiläen in unserer Steuerkanzlei feiern: Diana, Ilona und Alexander blicken jeweils auf 5 Jahre bei plietsch! Steuerberatung zurück.

Einführung eRechnung
Aktuelles

Einführung der eRechnung

Unsere Ausgangsrechnungen ab September im ZUGFeRD-Format Die Einführung der eRechnung schreitet weiter voran. Auch wir gehen den nächsten Schritt in Richtung digitale Prozesse: Ab September