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Das Investitionszulagengesetz (InvZulG) ➚ wurde erstmals im Jahr 2005 erlassen, und bis heute mehrfach geändert und angepasst. Es bildete bis 2013 die Rechtsgrundlage der Investitionszulagen für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.