Kanzleiorganisationsbeauftragte*r

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Kanzleiorganisationsbeauftragte*r“ (KOB) ist eine Person in einer Anwaltskanzlei oder einem Anwaltsbüro, die für die Organisation und Verwaltung verschiedener Abläufe und Aufgaben verantwortlich ist. Der oder die KOB trägt dazu bei, den reibungslosen Betrieb der Kanzlei sicherzustellen und die Anwälte bei administrativen Angelegenheiten zu unterstützen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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