Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

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Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)“ (auch bekannt als Umwandlungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz oder UmwRLUG)  dient der Umsetzung von europäischen Richtlinien im Bereich des Gesellschaftsrechts. Es betrifft die Umwandlung von Unternehmen, also beispielsweise Fusionen, Spaltungen oder Änderungen der Rechtsform von Unternehmen.

Das UmRUG soll sicherstellen, dass die Regelungen der europäischen Umwandlungsrichtlinie in das nationale Recht übertragen werden und somit einheitliche Standards für Umwandlungen von Unternehmen in der Europäischen Union gelten


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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