Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung), jedoch innerhalb des Übergangsbereichs (bis 06/2019 Gleitzone), werden als Midijob bezeichnet. Es besteht Sozialversicherungspflicht, jedoch wird der Beitrag (bis 09/2022 nur für Arbeitnehmer*innen) abhängig vom Entgelt gemindert. Der Übergangsbereich ist in § 20 II SGB IV geregelt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine