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Neues ab 01.01.2024

Was gibt es ab 01.01.2024 Neues in Steuern und Sozialversicherungen?

Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2024 zahlreiche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Was ab dem 01.01.2024 Neues gilt stellen wir im folgenden kurz dar.

Zur Erinnerung an die Änderungen in 2023 und 2022 verweisen wir auf unsere damaligen Blogbeiträge.

Zum Jahreswechsel gibt es für Unternehmer zudem einiges zu bedenken, um in der Buchführung alle Eventualitäten zu berücksichtigen und das Ergebnis bestmöglich zu steuern. Hierzu verweisen wir auf unseren Beitrag „7 hilfreiche Steuertipps zum Jahresende“ aus dem letzten Jahr.

Chronologie zum Gesetzgebungsverfahren des Wachstumschancengesetzes

Im Jahr 2023 ist kein Jahressteuergesetz geplant, in dem sonst viele Änderungen berücksichtigt wurden. Viele der Neuerungen sollten im Wachstumschancengesetz, dass vollständig „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ heißen wird, umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 17.11.2023 beschlossen, wie der DIHK berichtet ↗.

Vermittlungsausschuss angerufen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2023 ↗ keine Entscheidung über das Gesetz getroffen, stattdessen wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Auf der Sitzung des Bundesrates am 15.12.2023 wird das Gesetz nicht erneut behandelt, da bis zum 08.12.2023 noch kein Termin für den Vermittlungsausschuss gefunden wurde.

Das Gesetz soll zu Entlastungen bei Unternehmen führen. Dies belastet jedoch die öffentlichen Haushalte. Vor diesem Hintergrund hat eine Mehrheit der Länder dem Gesetz nicht zustimmen können.

Vorgehen Ende 2023

Aus Kreisen von Abgeordneten haben wir erfahren, dass eventuell Teile des Gesetzes, die zwingend zum 01.01.2024 in Kraft treten müssen, an andere Gesetzgebungsverfahren angehängt werden könnten, damit es nicht zum Verzug kommt. Für weite Teile des Wachstumschancengesetzes ist daher unklar ob und wann diese in Kraft treten können.

Wie die Tagesschau ↗ berichtet hat, wird der Vermittlungsausschuss, offenbar auf Grund einer Blockade durch die Unions-Parteien, nicht mehr in 2023 über das Gesetz befinden.

Alternative Lösung

Wie der Deutsche Steuerberaterverband berichtet ↗, werden zwingend erforderliche Regelungen, namentlich die Steuerbefreiung der Dezemberhilfe Gas sowie die Aufrechterhaltung des Status Quo in der Grunderwerbsteuer für Personengesellschaften, im Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit aufgenommen, um das Gesetzgebungsverfahren noch im Dezember abschließen zu können.

Das Gesetz wurde am 15.12.2023 vom Bundestag gebilligt, so dass diese wichtigen Punkte umgesetzt werden konnten. Viele weitere der geplanten Änderungen kommen wohl so nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens in 2024

Das Gesetzgebungsverfahren wird in 2024 fortgesetzt. Der Vermittlungsausschuss hat am 21.02.2024 getagt und dabei auch das Wachstumschancengesetz behandelt. Die ursprünglich im Gesetz geplanten Entlastungen wurden massiv – um etwa die Hälfte – gekürzt. Der verabschiedete Kompromiss ist ohne die Stimmen der CDU/CSU-Mitglieder im Gremium zustande gekommen. Gestrichen wurden unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
  • Anpassung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
  • Einführung einer Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV)
  • Erhöhung der Förderung bei der energetischen Gebäudesanierung
  • Erweiterung des Verlustrücktrags
  • Investitionsförderung für Umwelt-/ Klimaschutz
  • Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Zustimmung zum Wachstumschancengesetz erfolgt

Der Bundestag hat der geänderten Fassung am 23.02.2024 zugestimmt. Wie der Bundesrat berichtet ⬈, erfolgte in der Sitzung vom 23.03.2024 die Zustimmung zum Gesetz in der durch den Vermittlungsausschuss geänderten Fassung. Die geänderte Fassung kann demnächst verkündet werden.

Neues bei den Ertragsteuern ab 01.01.2024

Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wird weiter angehoben. Dadurch sollen 90% der Steuerpflichtigen nicht mehr zur Ergänzungsabgabe herangezogen werden.

degressive Abschreibung (April – Dezember 2023)

Die degressive Abschreibung ist wieder da. Allerdings nur für Anschaffungen von April bis Dezember 2024. Die Abschreibung liegt beim doppelten der linearen Abschreibung und maximal 20%.

Steuerrecht ist kompliziert? Ja, wegen solcher Regelungen. Gelegentlich nennen wir die degressive Abschreibung auch den „Wursttblinker des Steuerrechts“…

degressive Abschreibung von Gebäuden (Oktober 2023 bis September 2029)

Bei Wohngebäuden, die im genannten Zeitraum angeschafft oder hergestellt wurden, kann eine degressive Abschreibung von 5% geltend gemacht werden.

Steuerfreiheit der „Dezemberhilfe“ 2022

Die Steuerpflicht der Übernahme der Gaskosten durch die Bundesregierung wurde aufgehoben, um den bürokratischen Aufwand zu verringern. Da die Steuerpflicht für 2023 galt, hätte diese nun in 2024 erklärt werden müssen.

Elektrofahrzeuge – geänderter Bruttolistenpreis

Für Anschaffungen von Elektro-Pkw gilt zukünftig an Stelle von 60 T€ ein maximaler Bruttolistenpreis von 70 T€, um in den Genuss der 0,25%-Regelung zu kommen. Bei Hybridfahrzeugen greift die 0,5%-Regelung zukünftig nur noch, wenn der CO2-Ausstoß geringer als 50 g/ Km ist.

Geschenke an Geschäftsfreunde

Die Grenze bis zu der Geschenke an Geschäftsfreunde steuerlich geltend gemacht werden können wird auf 50 € angehoben (bisher: 35 €).

Gruppenunfallversicherung durch den Arbeitgeber

Die Gruppenunfallversicherung durch den Arbeitgeber kann pauschal versteuert werden. Bisher galt hier eine Beitragsgrenze von 100 € p.a. Diese Grenze entfällt ab 2024 ersatzlos.

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Die Freigrenze wird auf 1.000 € erhöht (bisher: 600 €).

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Die Sonderabschreibung nach gebildeten Investitionsabzugsbetrag wird von 20% auf 40% angehoben.

Gewerbesteuer – Erweiterte Kürzung und Stromerzeugung aus Fotovoltaik

Die Unschädlichkeitsgrenze für die erweiterte Kürzung wurde von 10 % auf 20% rückwirkend ab 2023 angehoben.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Für die Arbeitnehmer-Sparzulage wird die Einkommensgrenze auf 40.000 € für Ledige bzw. 80.000 € für Ehepaare erhöht. Dadurch sollen zukünftig 13,8 Mio. Bürger anspruchsberechtigt sein.

Neues bei Löhnen und Gehältern ab 01.01.2024

Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von bisher 12,00 € (seit Oktober 2022) auf 12,41 € je Stunde. Eine Weitere Erhöhung ist zum 01.01.2025 auf 12,82 € geplant.

Grenze für geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Durch die Mindestlohn-Erhöhung steigen auch die Grenzen für den Minijob von 520 € auf 538 €.

Übergangsbereichs-Grenze (Midijob)

Die Grenze des Übergangsbereichs steigt von bisher 520,01 € auf 538,01 €. Die obere Grenze von 2.000 € bleibt unverändert.

Zudem entfällt der Bestandsschutz für Arbeitnehmer*innen, die zwischen 450,01 € und 520,00 € verdienen. Sofern der Verdienst nicht auf mindestens 520,01 € ansteigt, müssen diese zukünftig als geringfügig Beschäftigte (Minijobber) abgerechnet werden.

Verschiebung der elektronischen Übermittlung der Beiträge privater Krankenkassen

Die ursprünglich für 2024 vorgesehen Übermittlung der Beiträge an den Arbeitgeber, um die vollständigen Unterlagen für die Lohnabrechnung über das Finanzamt zu erhalten, wird auf das Jahr 2026 verschoben. Arbeitnehmer müssen daher die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen weiterhin in Papierform beim Arbeitgeber melden.

Inflationsausgleichsprämie

Noch bis Ende 2024 kann die im Jahr 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie geltend gemacht werden. (Hier unser Blog-Beitrag zum Thema.)

Neues in der Umsatzsteuer ab 2024

Gastronomie

Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie von 19% auf 7%, die während der Corona-Krise eingeführt wurde, entfällt ab dem 01.01.2024. Die am 01.07.2020 eingeführte Maßnahme wird auf Grund fehlender Haushaltsmittel nicht erneut verlängert.

Damit tritt ein altes Streitthema zwischen Gastronomen und Finanzverwaltung wieder stärker in den Vordergrund: „Zum hier essen oder zum mitnehmen?“ wird daher wieder eine wichtige Frage für die korrekte Besteuerung des Umsatzes sein. Schließlich bleibt die Lieferung von Speisen mit 7% weiterhin ermäßigt.

Für die Silvester-Nacht wird nicht beanstandet, wenn der Gesamtumsatz mit dem für 2023 gültigen Steuersatz berechnet wird. Hierzu hat das BMF eine Nichtbeanstandungs-Regelung erlassen.

Lieferung von Erdgas und Erdwärme

Die Ermäßigung der Umsatzsteuer für Lieferungen von Erdgas und Erdwärme fallen zum 01.04.2024 weg.

verpflichtende elektronische Rechnungsstellung

Für diese Regelung, die Stufenweise zwischen 2025 und 2028 eingeführt wird, verweisen wir auf unseren gesonderten Beitrag im Steuerblog.

Kindergeld 2024 und Ausblick auf 2025

In 2024 findet – trotz der derzeitigen Inflation – keine Anpassung des Kindergeldes statt. Es bleibt daher bei 250 € je Kind. Ab dem Jahr 2025 soll dann der, durch die Kindergrundsicherung eingeführte, neue Kindergarantiebetrag das Kindergeld ablösen. Nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) ↗︎ wird eine Neubeantragung erforderlich sein.

Kinderfreibetrag

Auch wenn das Kindergeld unverändert bleibt, der Kinderfreibetrag steigt in 2024 auf 6.384 € (2023: 6.024 €). Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum der Kinder steuerfrei. Perspektivisch soll diese Freistellung, nach Angaben des Familienministeriums, unabhängig vom Einkommen bereits durch den Kindergarantiebetrag erfolgen.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Grundsteuer – Neuberechnung für 2025

Bis Sommer 2024 will die Finanzverwaltung den Kommunen die neuen Grundsteuermessbeträge zur Verfügung stellen. Diese dienen dann als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025.

Übergangsregelung in der Grunderwerbsteuer für Personengesellschaften

Durch die Neuregelung durch das MoPeG drohte bei Personengesellschaften ab dem 1.1.2024 der Anfall von Grunderwerbsteuer, da kein Gesamthandseigentum mehr vorliegt. Es wird – bis 2026 – eine Übergangsregelung geschaffen, die bis zur Reform des Grunderwerbsteuerrechts greifen soll.

Neue Steuern und Abgaben ab 2024

Plastikabgabe

Bisher hat die Bundesrepublik eine Plastikabgabe an die EU aus anderen Haushaltsmitteln geleistet. Zukünftig soll hier eine Abgabe der Hersteller von Plastik anfallen, die diese Abgabe deckt.

Kerosinsteuer für Inlandsflüge

Im Rahmen der Einigung über den Bundeshaushalt 2024 wurde zwischen den Koalitionsparteien vereinbart eine Kerosinsteuer auf Inlandsflüge zu erheben.

CO2-Preis

Der CO2-Preis für Tanken und Heizen wir ab 2024 angehoben. Statt bisher 40 €/ Tonne CO2 steigt der Preis auf 45 €. In der Folge wird die Verwendung fossiler Energien stärker verteuert als ursprünglich geplant.

Neues im Verfahrensrecht ab 2024

Abgabefristen

Ab 2024 werden die Abgabefristen für die Steuererklärungen, die während Corona ausnahmsweise verlängert wurden, jährlich um einen Monat gekürzt, bis wieder die üblichen Abgabetermine erreicht sind. In 2024 sind für Mandanten von Steuerberatern die Erklärungen von 2022 bis zum 31.07. fällig. Ohne Steuerberater muss das Jahr 2023 bereits zum 02.09.2024 eingereicht werden.

Buchführungspflicht

Die Grenze für den Übergang zur Buchführungspflicht (Bilanzierung) wird auf 800 T€ Umsatz und 80 T€ Gewinn angehoben (bisher: 600 T€ bzw. 60 T€).

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Schon seit mehr als 10 Jahren fordert die Abgabenordnung eine eindeutige Nummer für Steuerpflichtige. Für natürliche Personen wurde dies über die Steueridentifikationsnummer auch schon längst umgesetzt. Ab Herbst 2024 sollen sämtliche „wirtschaftlich tätigen“ eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Diese dient dann auch für die Unterscheidung beim Unternehmensbasisdatenregister und soll auch zur Entlastung von Berichtspflichten führen.


Update vom 24.11.2023: Ergänzt um Neuregelung zur Arbeitnehmer-Sparzulage
Update vom 04.12.2023: Ergänzt um Kindergeld, Grundsteuer, Verfahrensrecht, Betriebsveranstaltungen und Inflationsausgleichsprämie
Update vom 08.12.2023: Korrektur von Rechtschreibfehlern, Hinweis auf fehlenden Termin im Vermittlungsausschuss
Update vom 13.12.2023: Kein Vermittlungsausschuss mehr in 2023, Ergänzung andere Steuern und Abgaben
Update vom 14.12.2023: Teillösung durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Grunderwerbsteuer und Dezemberhilfe Gas)
Update vom 27.12.2023: Bestätigung durch Bundesrat erfolgt; Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlage für einige der genannten Änderungen
Update vom 29.12.2023: Aufnahme Solidaritätszuschlag und W-IdNr.
Update vom 02.02.2024: Termin für den Vermittlungsausschuss steht
Update vom 15.03.2024: Berücksichtigung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses im Beitrag – u.a. Streichung diverser Vergünstigungen, die weggefallen sind
Update vom 22.03.2024: Der Bundesrat hat in seiner heutigem Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt; Anpassung der Chronologie; Änderung der Auswirkungen

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