Mutterschutzgesetz

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ➚  ist die Verordnung zum Schutz von werdenden wie stillenden Müt­tern bei der Ar­beit, in der Aus­bil­dung und im Stu­di­um.

Es dient dem Schutz vor

  • Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind,
  • mutterschaftsbedingten Entgelteinbußen und
  • Verlust des Arbeitsplatzes.

Und betrifft vor allem folgende Re­ge­lun­gen:

  • Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te vor und nach der Ge­burt
  • Ar­beits­zeit­be­schrän­kun­gen
  • be­son­de­rer Kün­di­gungs­schutz
  • spe­zi­el­le Lohn­er­satz­leis­tun­gen (z.B. Mut­ter­schafts­geld)

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine

Steuerlexikon
über plietsch!

Das Steuerlexikon der plietsch! Steuerberatung

Wissen, das wächst Das Steuerlexikon der Kanzlei plietsch! Steuerberatung ist ein digitales Nachschlagewerk für steuerliche Fachbegriffe und Abkürzungen. Somit die perfekte Grundlage für Mandanten, Unternehmer