Sonderbetriebseinnahmen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Unter Sonderbetriebseinnahmen (SBE – auch Sondervergütung genannt) versteht man Erträge eines einzelnen Gesellschafters, die er durch seine Beteiligung an einer Personengesellschaft erhält.

Darunter können beispielsweise Mieterträge oder Provisionen fallen. Die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens (Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen) werden in die Ermittlung des Gewerbeertrags einbezogen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –

Phantomlohn
Aktuelles

Arbeitgeberrisiko Phantomlohn

Viele Arbeitgeber unterschätzen ein Risiko, das bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) immer wieder zu hohen Nachzahlungen führt: Den sogenannten Phantomlohn. Insbesondere bei Minijobs kann