Sonderbetriebsvermögen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Unter Sonderbetriebsvermögen (SBV) versteht man das Privatvermögen der Gesellschafter, das für betriebliche Zwecke einer Personengesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Das Sonderbetriebsvermögen wird in die gesamte steuerliche Gewinnermittlung einbezogen.

Man kann unterscheiden zwischen:

Aktives SBV: Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen. (z.B.: Grundstücke, Maschinen, Anteile an Kapitalgesellschaften)

Passives SBV: Verbindlichkeiten von Gesellschaftern

(siehe auch Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und