Vertrauensdienstegesetz

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Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ➚ vereinheitlicht EU-weite Regelungen für elektronische Signaturen. Es löst das alte Signaturgesetz ab. Vertrauensdienst ist nach der Verordnung ein elektronischer Dienst, der in der Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, Siegeln und Zertifikaten besteht.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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