verdeckte Einlage

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Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.

Eine verdeckte liegt vor, wenn:

  • ein Gesellschafter
  • der Körperschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet
  • die Zuwendung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und
  • wird außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen (d.h. der offenen Einlagen) geleistet

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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