Grundgesetz

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Grundgesetz (GG) ➚ ist die Verfassung Deutschlands. Es hat auch steuerliche Relevanz, da einerseits die Grundrechte (Artikel 1 bis 19) durch den Steuergesetzgeber beachtet werden müssen und andererseits in den Artikeln 104a bis 115 das Finanzverfassungsrecht (Finanzwesen) des Staates geregelt ist.

Ob ein Gesetz verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –

Phantomlohn
Aktuelles

Arbeitgeberrisiko Phantomlohn

Viele Arbeitgeber unterschätzen ein Risiko, das bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) immer wieder zu hohen Nachzahlungen führt: Den sogenannten Phantomlohn. Insbesondere bei Minijobs kann