Säumniszuschlag

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Bei einem Säumniszuschlag (SZ) handelt es sich um eine steuerliche Nebenleistung, die entrichtet werden muss, wenn eine Zahlung erst nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet wird. Für Beiträge und Steuern besteht ein gesetzlicher Säumniszuschlag. Beträgt die Säumnis maximal drei Tage, wird – bei Überweisung – kein Säumniszuschlag erhoben (Zahlungsschonfrist).

vergleiche auch: Verspätungszuschlag


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine

Steuerlexikon
über plietsch!

Das Steuerlexikon der plietsch! Steuerberatung

Wissen, das wächst Das Steuerlexikon der Kanzlei plietsch! Steuerberatung ist ein digitales Nachschlagewerk für steuerliche Fachbegriffe und Abkürzungen. Somit die perfekte Grundlage für Mandanten, Unternehmer