Abgeltungsteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Durch den Einbehalt der Kapitalertragsteuer ist die Besteuerung der Kapitalerträge gemäß § 43 Abs. 5 EStG ➚ abgegolten. Die tarifliche Einkommensteuer wird üblicherweise nicht angewandt.

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer sollte die Besteuerung der Kapitalerträge einfacher werden. Leider ist das nicht (immer) der Fall – der Anwendungserlass ➚ zu diesem Thema hat mehr als 200 Seiten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –