Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommensteuer, die gemäß § 44 EStG ➚ als Quellensteuer durch den Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und für den Gläubiger an das Finanzamt angeführt wird. Die KapESt hat üblicherweise eine abgeltende Wirkung.
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Aktuelles
Steuerliche Reformvorschläge der Expertenkommissionen des BMF
Mitte Juli 2024 haben die vom Bundesfinanzministerium (BMF) eingesetzten Expertenkommissionen ihre Berichte mit steuerlichen Reformvorschlägen abgegeben. Die zwei Kommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „vereinfachte Unternehmenssteuer“ wurden