Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommensteuer, die gemäß § 44 EStG ➚ als Quellensteuer durch den Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und für den Gläubiger an das Finanzamt angeführt wird. Die KapESt hat üblicherweise eine abgeltende Wirkung.

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Die Familienstiftung als vielseitiges Instrument für langfristige Vermögensplanung Eine Familienstiftung ermöglicht es Familien, ihr Vermögen langfristig zu sichern, zu verwalten und von Generation zu Generation