Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommensteuer, die gemäß § 44 EStG ➚ als Quellensteuer durch den Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und für den Gläubiger an das Finanzamt angeführt wird. Die KapESt hat üblicherweise eine abgeltende Wirkung.

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Gemeinnützigkeit vs. extremistische Vereinigung
Die Gemeinnützigkeit ist ein Privileg, das mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist. Doch nicht jede Organisation, die sich auf den ersten Blick als gemeinnützig darstellt, erfüllt