Akteneinsicht (AE) bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter (z.B. Strafverteidiger, Polizei) Einsicht in alle Beweismittel eines Ermittlungsverfahrens bekommt. Diese dürfen dann Aufzeichnungen anschauen, Fotokopien oder Abschriften anfertigen. Ein Antrag auf Akteneinsicht kann bei der zuständigen Behörde, die die Akte verwahrt, gestellt werden.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Februar: 4,9 %
Das Jahr 2025 bringt für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzielle Veränderungen mit sich. Unsere Zahl des Monats: 4,9 % – so stark steigen die Beitragssätze