Akteneinsicht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Akteneinsicht (AE) bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter (z.B. Strafverteidiger, Polizei) Einsicht in alle Beweismittel eines Ermittlungsverfahrens bekommt. Diese dürfen dann Aufzeichnungen anschauen, Fotokopien oder Abschriften anfertigen. Ein Antrag auf Akteneinsicht kann bei der zuständigen Behörde, die die Akte verwahrt, gestellt werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Jubiläum bei plietsch!
über plietsch!

Jubiläum bei plietsch! 3 x 5 Jahre

In diesem Jahr dürfen wir gleich drei Jubiläen in unserer Steuerkanzlei feiern: Diana, Ilona und Alexander blicken jeweils auf 5 Jahre bei plietsch! Steuerberatung zurück.

Einführung eRechnung
Aktuelles

Einführung der eRechnung

Unsere Ausgangsrechnungen ab September im ZUGFeRD-Format Die Einführung der eRechnung schreitet weiter voran. Auch wir gehen den nächsten Schritt in Richtung digitale Prozesse: Ab September