Die Anlage R ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus Renten berücksichtigt werden. Je nach Jahrgang des Rentenbeginns ist ein unterschiedlich hoher Anteil der Rente zu versteuern. Spätere Rentenerhöhungen sind jeweils voll steuerpflichtig.
Der Steuerpflichtige Anteil beträgt 2020 80% und steigt bis 2040 auf 100%. Vom verbleibenden steuerpflichtigen Teil der Rente werden noch Pauschale Werbungskosten abgezogen. Nur wenn der verbleibende Betrag – zusammen mit anderen Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt, entsteht eine Steuerlast.