Anlage R – Renten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Anlage R ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus Renten berücksichtigt werden. Je nach Jahrgang des Rentenbeginns ist ein unterschiedlich hoher Anteil der Rente zu versteuern. Spätere Rentenerhöhungen sind jeweils voll steuerpflichtig.

Der Steuerpflichtige Anteil beträgt 2020 80% und steigt bis 2040 auf 100%. Vom verbleibenden steuerpflichtigen Teil der Rente werden noch Pauschale Werbungskosten abgezogen. Nur wenn der verbleibende Betrag – zusammen mit anderen Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt, entsteht eine Steuerlast.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine