Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seiner bisher ausgeführten Tätigkeit vorübergehend nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Ursache können physische oder psychische Erkrankungen sowie Unfallfolgen sein. Die Arbeitsunfähigkeit ist weder mit einer Erwerbsunfähigkeit noch mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen.
siehe auch: elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)