Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ➚ regelt unter welchen Voraussetzungen eine Person sich als anerkannter Ausbilder bezeichnen darf. Sie setzt fest welche erforderlichen Kenntnisse im pädagogischen, organisatorischen, rechtlichen wie fachlichen Bereich erlernt werden müssen, um die Ausbildereignungsprüfung zu bestehen. Die Basis für die Verordnung bildet das Berufsbildungsgesetz.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni: 7.000
7.000 Genossenschaften in Deutschland 2025 ist das Jahr der Genossenschaften: Wir feiern 175 Jahre Genossenschaftswesen in Deutschland und zugleich hat die UNO das „Internationale Jahr