Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ➚ regelt unter welchen Voraussetzungen eine Person sich als anerkannter Ausbilder bezeichnen darf. Sie setzt fest welche erforderlichen Kenntnisse im pädagogischen, organisatorischen, rechtlichen wie fachlichen Bereich erlernt werden müssen, um die Ausbildereignungsprüfung zu bestehen. Die Basis für die Verordnung bildet das Berufsbildungsgesetz.

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Gemeinnützigkeit vs. extremistische Vereinigung
Die Gemeinnützigkeit ist ein Privileg, das mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist. Doch nicht jede Organisation, die sich auf den ersten Blick als gemeinnützig darstellt, erfüllt