Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ➚ regelt unter welchen Voraussetzungen eine Person sich als anerkannter Ausbilder bezeichnen darf. Sie setzt fest welche erforderlichen Kenntnisse im pädagogischen, organisatorischen, rechtlichen wie fachlichen Bereich erlernt werden müssen, um die Ausbildereignungsprüfung zu bestehen. Die Basis für die Verordnung bildet das Berufsbildungsgesetz.

Aktuelles
Betriebliche Altersvorsorge
Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich für das Alter über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzusichern. Auch Arbeitgeber können sich entscheiden ihre Arbeitnehmer im Rahmen der