Bagatellsteuern

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Als Bagatellsteuern werden diejenigen Steuern bezeichnet, die nur einen geringen Anteil am Steueraufkommen haben.

Bereits abgeschafft wurden unter anderem (Jahr der letzten Erhebung):


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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