Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Verletzten/Erkrankten sowie ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Holz und Metall verarbeitende Betriebe und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

(Vergleiche auch Bghm.de➚)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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