Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Verletzten/Erkrankten sowie ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) ist die gesetzliche Unfallversicherung für den Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, für Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung sowie für Finanzdienstleistungen sowie Telekommunikation und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

(Vergleiche auch Bg-verkehr.de➚)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt

Vollmacht
Aktuelles

Vollmacht beim Finanzamt

Warum Bescheide oft länger angreifbar sind als gedacht Die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ist für viele Mandanten nur ein „Formalthema“. Doch in der Praxis entscheidet