Betriebsstätte

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

In § 12 AO ➚ wird geregelt, dass „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage“ eines Unternehmens eine Betriebsstätte (BS) darstellt. Dies hat neben der Zuständigkeit des Finanzamts auch noch weitergehende Folgen, wie z.B. für die Gewerbesteuer.

Abweichend hierzu gibt es in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen Definitionen, die dem jeweiligen Verständnis der Vertragsstaaten entsprechen. Hierdurch ist es bei Auslandssachverhalten erforderlich, neben dem nationalem Recht auch das DBA mit zu beurteilen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten

Nachweisgesetz
Aktuelles

Nachweisgesetz

Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht Das Nachweisgesetz wird in vielen Unternehmen leider noch immer unterschätzt. Natürlich kann zivilrechtlich ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden, doch Ihnen als