Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ➚ ist eine deutsche Bundesbehörde, die den Auswärtigen Dienst als zweites Standbein unterstützt. Es übernimmt Aufgaben der Außenpolitik wie die interne Verwaltung in den Bereichen Personalbezahlung, Einkauf und Fördermittel. Es trägt zum internationalen Dialog bei und unterstützt allgemein mit Auslandskompetenz, Expertenwissen und Dienstleistungen im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten.

Daneben unterstützt das BfAA die Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung von Visa, insbesondere um die Einreise ausländischer Fachkräfte, Auszubildender oder Studierender zu beschleunigen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und