Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

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Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ➚ ist eine deutsche Bundesbehörde, die den Auswärtigen Dienst als zweites Standbein unterstützt. Es übernimmt Aufgaben der Außenpolitik wie die interne Verwaltung in den Bereichen Personalbezahlung, Einkauf und Fördermittel. Es trägt zum internationalen Dialog bei und unterstützt allgemein mit Auslandskompetenz, Expertenwissen und Dienstleistungen im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten.

Daneben unterstützt das BfAA die Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung von Visa, insbesondere um die Einreise ausländischer Fachkräfte, Auszubildender oder Studierender zu beschleunigen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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