Bewertungsgesetz

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Das Bewertungsgesetz (BewG) ➚ regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von einzelner Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände wie z.B. Wertpapiere, Grundstück- und Betriebsvermögen).  Es gilt für alle Abgaben und Steuern, die durch Bundesgesetz geregelt sind, soweit in den anderen Steuergesetzen nicht besondere Bewertungsvorschriften enthalten sind.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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