Seit dem 01.09.1971 wird durch das Bundesfortbildungsförderungsgesetz (BAföG) die Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden geregelt.
Auch die damit verbundene (Ausbildungs-)Förderung wird umgangssprachlich als BAföG bezeichnet. Diese Förderung des Lebensunterhalts ist gemäß § 3 Nr. 11 EStG ➚ steuerfrei.