Bundesverwaltungsgericht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut:

  1. Verwaltungsgericht (VerwG)
  2. Oberverwaltungsgerichte (OVG)
  3. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit seinem Sitz in Leipzig. Es wird grundsätzlich als Revisionsinstanz tätig, um über die Urteile des Oberverwaltungsgerichts zu entscheiden.

(Vergleiche auch BverwG ➚ )


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt

Vollmacht
Aktuelles

Vollmacht beim Finanzamt

Warum Bescheide oft länger angreifbar sind als gedacht Die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ist für viele Mandanten nur ein „Formalthema“. Doch in der Praxis entscheidet