Verwaltungsgericht

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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut:

  1. Verwaltungsgericht (VerwG)
  2. Oberverwaltungsgericht (OVG)
  3. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Die Verwaltungsgerichte bilden die unterste Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Deutschland gibt es 51 Verwaltungsgerichte. Sie überprüfen Entscheidungen von Behörden und entscheiden in erster Instanz über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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