Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) überwacht für den Staat die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland.

Die konkreten Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz ➚ (§§ 342b bis 342e HGB) festgelegt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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