Digitalsteuer

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Ursprünglich sollte im Rahmen der BEPS-Maßnahmen für die digitale Wirtschaft eine Anpassung der Betriebsstätten-Regelungen erfolgen. Da zwischenzeitlich sämtliche Unternehmen auch digital sind, wurde von einer Sonderregelung abgesehen. Stattdessen soll über die allgemeine Anpassung der Betriebsstätten-Regelungen eine Berücksichtigung erfolgen. (Vgl. Information des BMF ➚)

Stattdessen haben nun einige Länder damit begonnen, eine sogenannte Digitalsteuer einzuführen. Mangels lokaler Betriebsgewinne wird z.B. in Österreich eine Steuer auf digitale Werbeerlöse erhoben. Dies sollte steuersystematisch bei einer nur vorübergehenden Lösung bleiben, da diese Form der Erhebung letztlich zu einer Doppelbesteuerung führen kann.


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