Digitalsteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Ursprünglich sollte im Rahmen der BEPS-Maßnahmen für die digitale Wirtschaft eine Anpassung der Betriebsstätten-Regelungen erfolgen. Da zwischenzeitlich sämtliche Unternehmen auch digital sind, wurde von einer Sonderregelung abgesehen. Stattdessen soll über die allgemeine Anpassung der Betriebsstätten-Regelungen eine Berücksichtigung erfolgen. (Vgl. Information des BMF ➚)

Stattdessen haben nun einige Länder damit begonnen, eine sogenannte Digitalsteuer einzuführen. Mangels lokaler Betriebsgewinne wird z.B. in Österreich eine Steuer auf digitale Werbeerlöse erhoben. Dies sollte steuersystematisch bei einer nur vorübergehenden Lösung bleiben, da diese Form der Erhebung letztlich zu einer Doppelbesteuerung führen kann.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Kosten der Buchhaltung senken

Sie möchten die Kosten Ihrer monatlichen Buchhaltung senken, ohne auf Qualität und Sorgfalt zu verzichten? Als Ihr digitaler Steuerberater begleiten wir Sie auf dem Weg

Notfallakte_Unternehmer
Aktuelles

Notfallakte für Unternehmer

Warum Sie als Unternehmer heute vorsorgen sollten Was passiert, wenn Ihr Kopf im Unternehmen plötzlich ausfällt? Keine schöne Vorstellung, oder? Aber nur weil Sie –